Green Building – Zertifizierte Grüne Sparimmobilien
Immer häufiger erwerben geschlossene Immobilienfonds „grüne Gebäude“. Sie lassen sich wesentlich besser vermieten und später wieder wesentlich teurer verkaufen. Initiatoren von geschlossenen Fonds haben einen neuen Trend entdeckt und bringen zunehmend geschlossene Immobilienfonds, deren Gebäude strengeren Effizienz- und Kriterien im Bereich der Nachhaltigkeit genügen, als es die gängigen Bauvorschriften haben wollen.
So bietet etwa Hesse Newman zur Zeit das Green-Building an. „Die Immobilie ist nach dem Green Building-Standard der EU konzipiert, der Primärenergieverbrauch liegt ca. 40 Prozent unter dem einer üblichen Immobilie”. Ebenfalls grün nennt Wölbern Invest den aktuellen Immobilienfonds Holland 68 sowie den kurz danach startenden Holland 69. „Der Holland 69 wird nach Fertigstellung zu den zehn nachhaltigsten der Niederlande gehören.
Noch kein Gebäude dieser Größenordnung hat eine bessere Note bekommen. KGAL´s Property Class England 2 hat ein britisches Zertifikat. Auch Emissionshäuser, die aktuell keinen Fonds mit grünen Immobilien zur Zeichnung anbieten, setzen sich mit dem Thema auseinander: Bspw. hat die IVG mit dem „Premium Green Fund” einen rund 400 Millionen Euro schweren Fonds für Institutionelle Investoren aufgelegt, der bundesweit in vier grüne Projektentwicklungen investiert.
Jamestown, der sich auf US-Immobilien spezialisiert hat verpaßt bereits platzierten Fonds nach und nach einen grünen Anstrich: „Ein zum Portfolio des Jamestown Co-Invest 4 gehörendes Bürogebäude hat bereits ein Zertifikat erhalten, für ein weiteres Fondsobjekt läuft das Zertifizierungsverfahren, das Ende 2010 abgeschlossen sein soll”. Nach Einschätzung von Scope, ergibt die grüne Ausrichtung von Immobilienfonds nicht nur fürs gute Gewissen, sondern auch aus Investorensicht Sinn: „Anleger werden zwar anfangs nicht unbedingt mehr Rendite als bei konventionellen Fonds erhalten, aber beim Verkauf der Immobilien dürften sich höhere Preise erzielen lassen.
So ergab eine US-Studie aus 2009, dass mit solchen Immobilien rund drei bis zwölf Prozent höhere Mieten verlangt werden können. Die Rechnung ist denkbar einfach: Bei grünen Immobilien sind die Nebenkosten wie etwa Heizkosten deutlich niedriger, was Spielraum für höhere Mieten bietet.
Aktuelle „Green Buildings“
Aber auch andere Immobilienfonds in Deutschland, Österreich, Holland oder dem restlichen Ausland bieten sinnvolle Alternativen zur Vermögensstreuung.
Wie möchten Ihnen einen aktuellen Fonds vorstellen:
Gesellschaft BVT
Fondskategorie Immobilien USA
Substanzquote 89.70 %
Fremdkapitalquote: 0% (Ebene der Fondsgesellschaft); 75,94% (Ebene der Joint Venture Gesellschaft)
Währung: USD
Mindestanlage 15.000 USD
Ausschuettung 7.00% – 8.00%
Laufzeit 11 J. Jahre
Aktueller Status verfuegbar
Verfügbar seit: 5. September 2008
Der Fonds kurz beschrieben:
Das vorliegende Angebot bietet dem Anleger die Möglichkeit, sich an einem Portfolio von 34 Shopping Centern mit über 300 Mieteinheiten und einer Gesamtfläche von fast 900.000 square feet in den USA zu beteiligen. Diese Shopping Center liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zu Supercentern von Wal-Mart, dem größten Einzelhändler der Welt. Im Durchschnitt besuchen ca. 6.000 Konsumenten täglich ein Wal-Mart Supercenter. Im Fachjargon heißen diese Shopping Center Shadow Anchored Center und – weil sie unmittelbar im Schatten eines großen Supercenters liegen – Wal-Mart Supercenter Shadow Anchored Center.
Die Anleger beteiligen sich als Direktkommanditist oder über einen Treuhänder (Kommanditist) an der BVT Retail USA Portfolio GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft). Die Fondsgesellschaft erwirbt eine Mehrheitsbeteiligung (Limited Partner) an der BVT Retail USA, L.P. (Holdinggesellschaft), die wiederum im Rahmen eines Joint Ventures in die SFP/BVT Portfolio, L.P. (Joint Venture Gesellschaft) investiert, die mittelbar 34 Shadow Anchored Shopping Center hält und betreibt.
Der Prognosezeitraum beträgt 10 Jahre ab geplanter Fondschließung, wobei ein vorzeitiger Verkauf aktiv betrieben und den Gesellschaftern zur Abstimmung vorgelegt werden kann.
Warum Sie sich beteiligen sollten:
Die Situation am Markt:
Mit einem Anteil von rund einem Fünftel der weltweiten Wirtschaftsleistung sind die USA die bedeutendste Volkswirtschaft der Welt. In den letzten zehn Jahren ist sie um durchschnittlich über 3% p.a. gewachsen. Obwohl 2007 aufgrund der so genannten Subprime-Krise mit ihren spürbaren Auswirkungen auf nationale und internationale Finanzinstitute ein turbulentes Jahr für die US-Wirtschaft war, wuchs das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 2,2%. Mit Blick auf die aktuell weltweit hohen Inflationsraten und die Erhöhung des Ölpreises rechnen Wirtschaftsexperten für das laufende Jahr jedoch mit einer weiteren Abschwächung der US-Konjunktur. Einig sind sich die Experten aber auch in Bezug auf die weiteren Aussichten. So soll spätestens im Jahr 2010 ein Wachstumsimpuls mit deutlich höheren Zuwachsraten erfolgen. In ihrem aktuellen Halbjahres-Bericht hat die amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) ihre Schätzungen zur US-Wirtschaft abgeben. Danach soll die US-Wirtschaft im Jahr 2008 um 1-1,6%, im Jahr 2009 um 2-2,8% und im Jahr 2010 um 2,5-3% zulegen und damit die Wachstumsdelle des Jahres 2008 zügig überwinden, um sich wie gewohnt stark zu präsentieren.
Die steuerliche Komponente:
Der Anleger erzielt laufende Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die in den USA erzielten Einkünfte unterliegen der Besteuerung in den USA, wo der Anleger den persönlichen jährlichen Freibetrag (für 2008: USD 3.500) sowie die niedrigen Eingangssteuersätze (derzeit 10%) des progressiven Tarifs nutzen kann. Auf Bundesstaatenebene in den USA können weitere Steuern anfallen. Durch den Freibetrag von USD 3.500 bleiben vereinfacht gerechnet die in den USA erzielten laufenden Erträge bis zu einer Zeichnungshöhe von mindestens rd. USD 50.000 in den USA steuerfrei. Unter Berücksichtigung des steuerlichen Ergebnisses des Fonds inkl. Abschreibungen etc. ist die entsprechende Zeichnungshöhe, bei der laufende Erträge steuerfrei vereinnahmt werden können, deutlich höher. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen D/USA sind die in den USA erzielten Erträge (außer Zinsen) in Deutschland unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt. Der Progressionsvorbehalt wirkt sich umso weniger aus, je weiter sich der Durchschnittssteuersatz des Anlegers an den Höchststeuersatz (derzeit: 45%) annähert.