Sa 14 Jan 2012
Seppelfricke & Co. Family Offoce AG – Bewertung des Fonds Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 02
Geschrieben von admin unter Immobilien Konsum
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Die Seppelfricke & Co. Family Office AG (SFO) führt im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung mit Kapitalbeteiligungen für Privatkunden und institutionelle Investoren unabhängige Analysen und Beurteilungen von Beteiligungsangeboten durch. Die SFO ist weder als Vermittler noch als Emissionshaus von Geschlossenen Fonds tätig. Über die SFO können Sie keine Geschlossenen Fonds / Kapitalbeteiligungen erwerben. Grundsätzlich werden mehrere Fonds in Emission / Konzeption aus einem Marktsegment gegenübergestellt und nach einem einheitlichen Analyseverfahren miteinander verglichen.
Dieses Beteiligungsangebot bietet dem Anleger die Möglichkeit, mittelbar an der Vermietung und Vermarktung von zuvor getätigten Immobilieninvestitionen im Bereich des Einzelhandels zu partizipieren. Hier für kann sich der Anleger an der Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 02 GmbH & Co. KG mittelbar als Treugeber oder als Direktkommanditist beteiligen. Die Fondsgeschäftsführung wird bei Investitionsentscheidungen insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigen:
- nicht mehr als 25% der Gesamtinvestitionssumme in den neuen Bundesländern
- ausschliesslich vermietbaren Gesamtflächen von 800 qm bis 4.999 qm
- Mietverträge von mindestens zwölf Jahren mit einem Discounter/Vollversorger als Ankermieter
- Der Fonds wird ausschließlich in Neubauten ab Fer tigstellungsjahr 2009 oder in ab 2009 sanierte Immobilienobjekte investieren
Anleger können sich mittelbar über die Treuhandkommanditistin bis einschließlich zum 30. April 2012 (“1. Platzierungsabschnitt”) und bei Verlängerung des Platzierungszeitraumes bis zum 31. Dezember 2012 (“2. Platzierungsabschnitt”) beteiligen. Die Fondsgesellschaft hat eine Laufzeit von fünf Kalenderjahren nach Fondsschließung, längstens bis zum 31. Dezember 2017.
100% zzgl. Agio bis spätestens 14 Tage nach Erhalt des Annahmeschreibens.
Der Mindestanlagebetrag jedes Anlegers muss wenigstens EUR 5.000 oder einen höheren, durch 1.000 ohne Rest teilbaren Betrag (Erwerbspreis) zzgl. 5% Agio betragen.
Auszahlung:
Der Anleger erhält Ausschüttungen sowohl in Form von Cash-Ausschüttungen als auch in Form von Steuergutschriften, die der Anleger gegen seine persönliche Einkommensteuer aufrechnen kann. Prognostitziert wären anfängliche Ausschüttungen von 7% im Jahr 2012, ansteigend auf bis zu 7,99% im Jahr 2017. Der Gesamtmittelrückfluss soll sich auf 141,09% belaufen. Hierbei wird ein Verkaufsfaktor des ca. 12,6fachen der im Jahr 2017 zu erwartenden Jahresnettokaltmiete angenommen.

